Mindestalter: 16 Jahre
Die Fahrerlaubnis gilt für Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse L:
Für die Anmeldung:
- Sehtest
- Lichtbild
- Nachweis des Besuchs eines Kurses zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen
(Erste-Hilfe-Kurs)
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
- Theoretische Prüfung
Praxis:
- keine praktischen Pflichtstunden, keine Prüfung
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